Landesrecht konsolidiert Burgenland

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Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Wörterberg und Stinatz Art. 1

Kurztitel

Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Wörterberg und Stinatz

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 3/1927

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

22.01.1927

Außerkrafttretensdatum

Index

1000 Gemeindeordnung

Text

Die Grenze zwischen den Gemeinden Wörterberg und Stinatz wird auf Grund des Paragraph 6,, Absatz 2,, der Gemeindeordnung für alle burgenländischen Gemeinden mit Ausnahme der Städte Eisenstadt und Rust (Verfassungsgesetz vom 29. April 1924, Landesgesetzblatt Nr. 31) wie folgt geändert.

Die nachstehend bezeichneten, zum Gebiete der Gemeinde Stinatz gehörigen Grundstücke im Gesamtausmaße von 36 Joch 1428 Quadratklafter werden dem Gebiete der Gemeinde Wörterberg einverleibt: die im Ried „Kopfbrunn“ gelegenen und mit dem Lokalisierungszahlen 1723 – 1742, 1757 – 1780, 1799 – 1816, 1833 – 1843 bezeichneten, die im Ried „Zwickl“ gelegenen und mit den Lokalisierungszahlen 2064, 2065, 2074 – 2078, 2080 – 2103, die im Ried „Wyprga“ gelegenen und mit den Lokalisierungszahlen 2113 – 2122, 2836 und 2837 bezeichneten Parzellen und die dazwischen liegenden Fahrwege und sonstigen nicht bezeichneten Gebietsteile. Falls die nähere Führung der neuen Grenze nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden bestimmt werden kann, hat die Landesregierung zu entscheiden.

Gesetzesnummer

20000482

Dokumentnummer

LBG40006450

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/BU/1927/3/A1/LBG40006450

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