Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Kapitalverkehrsteuergesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
20.08.1994
Außerkrafttretensdatum
31.12.2015
Abkürzung
KVG
Index
32/06 Verkehrsteuern
Beachte
Bezugszeitraum: ab 1.1.1995 vgl. § 38 Abs. 1
Text
§ 7Paragraph 7,
Bemessungsgrundlage
(1)Absatz einsDie Steuer wird berechnet
beim Erwerb von Gesellschaftsrechten (§ 2 Z 1)beim Erwerb von Gesellschaftsrechten (Paragraph 2, Ziffer eins,)
wenn eine Gegenleistung zu bewirken ist:
vom Wert der Gegenleistung. Zur Gegenleistung gehören auch die von den Gesellschaftern übernommenen Kosten der Gesellschaftsgründung oder Kapitalerhöhung, dagegen nicht die Gesellschaftsteuer, die für den Erwerb der Gesellschaftsrechte zu entrichten ist,
wenn keine Gegenleistung zu bewirken ist: vom Wert der Gesellschaftsrechte;
bei Leistungen (§ 2 Z 2 bis 4): vom Wert der Leistung;bei Leistungen (Paragraph 2, Ziffer 2 bis 4): vom Wert der Leistung;
bei der Verlegung der Geschäftsleitung oder des satzungsmäßigen Sitzes einer ausländischen Kapitalgesellschaft (§ 2 Z 5): vom Wert der Gesellschaftsrechte;bei der Verlegung der Geschäftsleitung oder des satzungsmäßigen Sitzes einer ausländischen Kapitalgesellschaft (Paragraph 2, Ziffer 5,): vom Wert der Gesellschaftsrechte;
bei der Zuführung von Anlage- oder Betriebskapital an inländische Niederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften (§ 2 Z 6): vom Wert des Anlage- oder Betriebskapitals.bei der Zuführung von Anlage- oder Betriebskapital an inländische Niederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften (Paragraph 2, Ziffer 6,): vom Wert des Anlage- oder Betriebskapitals.
(2)Absatz 2Als Wert der Gesellschaftsrechte (Abs. 1 Z 1 lit. b und Abs. 1 Z 3) ist mindestens der Nennwert abzüglich der darauf ausstehenden Einlagen anzusetzen.Als Wert der Gesellschaftsrechte (Absatz eins, Ziffer eins, Litera b und Absatz eins, Ziffer 3,) ist mindestens der Nennwert abzüglich der darauf ausstehenden Einlagen anzusetzen.
Schlagworte
Anlagekapital
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2015
Gesetzesnummer
10003785
Dokumentnummer
NOR12053753
Alte Dokumentnummer
N3199440354J