Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Unternehmensgesetzbuch
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 267
Inkrafttretensdatum
01.01.2004
Außerkrafttretensdatum
31.12.2004
Abkürzung
UGB
Index
21/01 Handelsrecht
Text
NEUNTER TITEL
Konzernlagebericht
Begriff
§ 267.
(1) Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns so darzustellen, daß ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.
(2) Der Konzernlagebericht hat auch einzugehen auf:
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1. | Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluß des Konzerngeschäftsjahrs eingetreten sind; |
2. | die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns; |
3. | den Bereich Forschung und Entwicklung des Konzerns; |
4. | die Verwendung von Finanzinstrumenten, sofern dies für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung ist; diesfalls sind anzugeben |
a) | die Risikomanagementziele und -methoden, einschließlich der Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten geplanter Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften angewandt werden, und |
b) | bestehende Preisänderungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Cashflow-Risiken. |
(3) § 251 Abs. 3 über die Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang ist entsprechend anzuwenden.
Anmerkung
EG: Art. II § 1,
BGBl. I Nr. 118/2003
Schlagworte
Vermögenslage, Finanzlage, Risikomanagementmethode,
Preisänderungsrisiko, Ausfallrisiko, Liquiditätsrisiko
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2009
Gesetzesnummer
10001702
Dokumentnummer
NOR40046949