Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Unternehmensgesetzbuch
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 267
Inkrafttretensdatum
01.01.1994
Außerkrafttretensdatum
31.12.2003
Abkürzung
UGB
Index
21/01 Handelsrecht
Beachte
Tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft, sofern das Mutterunternehmen ein
Kreditinstitut oder ein Versicherungsunternehmen ist (vgl. Art. XVII,
BGBl. Nr. 532/1993 idF
BGBl. Nr. 652/1994).
Text
NEUNTER TITEL
Konzernlagebericht
Begriff
§ 267.
(1) Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns so darzustellen, daß ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.
(2) Der Konzernlagebericht hat auch einzugehen auf:
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1. | Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluß des Konzerngeschäftsjahrs eingetreten sind; |
2. | die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns; |
3. | den Bereich Forschung und Entwicklung des Konzerns. |
(3) § 251 Abs. 3 über die Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang ist entsprechend anzuwenden.
Schlagworte
Vermögenslage, Finanzlage
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2009
Gesetzesnummer
10001702
Dokumentnummer
NOR12021987
Alte Dokumentnummer
N2189729397S