Bundesrecht konsolidiert

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Unternehmensgesetzbuch § 224

Kurztitel

Unternehmensgesetzbuch

Kundmachungsorgan

dRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2016

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 224

Inkrafttretensdatum

20.07.2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

UGB

Index

21/01 Handelsrecht

Beachte

zum Bezugszeitraum vgl. § 906 Abs. 28

Text

DRITTER TITEL
Bilanz

Gliederung

Paragraph 224,
  1. Absatz einsIn der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Absatz 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
  2. Absatz 2Aktivseite:

    A. Anlagevermögen:

    römisch eins. Immaterielle Vermögensgegenstände:

    1. Ziffer eins
      Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
    2. Ziffer 2
      Geschäfts(Firmen)wert;
    3. Ziffer 3
      geleistete Anzahlungen;

    römisch II. Sachanlagen:

    1. Ziffer eins
      Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
    2. Ziffer 2
      technische Anlagen und Maschinen;
    3. Ziffer 3
      andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
    4. Ziffer 4
      geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;

römisch III. Finanzanlagen:

  1. Ziffer eins
    Anteile an verbundenen Unternehmen;
  2. Ziffer 2
    Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
  3. Ziffer 3
    Beteiligungen;
  4. Ziffer 4
    Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  5. Ziffer 5
    Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
  6. Ziffer 6
    sonstige Ausleihungen.

B. Umlaufvermögen:

römisch eins. Vorräte:

  1. Ziffer eins
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
  2. Ziffer 2
    unfertige Erzeugnisse;
  3. Ziffer 3
    fertige Erzeugnisse und Waren;
  4. Ziffer 4
    noch nicht abrechenbare Leistungen;
  5. Ziffer 5
    geleistete Anzahlungen;

römisch II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

  1. Ziffer eins
    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
  2. Ziffer 2
    Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
  3. Ziffer 3
    Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  4. Ziffer 4
    sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;

römisch III. Wertpapiere und Anteile:

  1. Ziffer eins
    Anteile an verbundenen Unternehmen;
  2. Ziffer 2
    sonstige Wertpapiere und Anteile;

römisch IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

D. Aktive latente Steuern.

  1. Absatz 3Passivseite:

A. Eigenkapital:

römisch eins. eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital);

römisch II. Kapitalrücklagen:

  1. Ziffer eins
    gebundene;
  2. Ziffer 2
    nicht gebundene;

römisch III. Gewinnrücklagen:

  1. Ziffer eins
    gesetzliche Rücklage;
  2. Ziffer 2
    satzungsmäßige Rücklagen;
  3. Ziffer 3
    andere Rücklagen (freie Rücklagen);

römisch IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),

davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.

B. Rückstellungen:

  1. Ziffer eins
    Rückstellungen für Abfertigungen;
  2. Ziffer 2
    Rückstellungen für Pensionen;
  3. Ziffer 3
    Steuerrückstellungen;
  4. Ziffer 4
    sonstige Rückstellungen.

C. Verbindlichkeiten:

  1. Ziffer eins
    Anleihen, davon konvertibel;
  2. Ziffer 2
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
  3. Ziffer 3
    erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
  4. Ziffer 4
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
  5. Ziffer 5
    Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
  6. Ziffer 6
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
  7. Ziffer 7
    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  8. Ziffer 8
    sonstige Verbindlichkeiten,
    davon aus Steuern,
    davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

D. Rechnungsabgrenzungsposten.

Anmerkung

Zu dieser Bestimmung gibt es im USP folgenden Artikel: Rechnungslegung und Offenlegung der Bilanz

EG/EU: Art. 15, BGBl. I Nr. 43/2016

Schlagworte

Rohstoff, Hilfsstoff, Bank, Betriebsausstattung, Grundkapital

Im RIS seit

13.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2018

Gesetzesnummer

10001702

Dokumentnummer

NOR40181521

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