Aushandlung von Übereinkünften oder Rechtsinstrumenten, die völkerrechtliche Wirkungen entfalten, mit internationalen Organisationen, Staaten und öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu Fragen, die über den täglichen Verwaltungsbetrieb der Stiftung hinausgehen, nachdem der Stiftungsrat über den Beginn und den geplanten Abschluss dieser Verhandlungen gebührend konsultiert und darüber unterrichtet wurde; außerdem regelmäßige Konsultation des Stiftungsrats zu Inhalt, Umfang und voraussichtlichem Ergebnis der Verhandlungen,