Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 13
Inkrafttretensdatum
21.08.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
59/04 EU – EWR
Text
ARTIKEL 13
Beschlussfassung des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder aus jeder Region handlungsfähig. Die Beschlüsse werden von den anwesenden Mitgliedern im Konsens gefasst.
Im RIS seit
20.08.2020
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020
Gesetzesnummer
20011261
Dokumentnummer
NOR40226061