Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 12
Inkrafttretensdatum
21.08.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
59/04 EU – EWR
Text
ARTIKEL 12
Sitzungen des Stiftungsrats
(1)Absatz einsDer Stiftungsrat hält jährlich zwei ordentliche Sitzungen ab. Sie finden zum gleichen Zeitpunkt wie die CELAC-EU-Treffen hoher Beamter statt.
(2)Absatz 2Der Stiftungsrat hält außerordentliche Sitzungen auf Veranlassung eines Vorsitzenden oder des Geschäftsführenden Direktors oder auf Antrag mindestens eines Drittels seiner Mitglieder ab.
(3)Absatz 3Die Sekretariatsaufgaben für den Stiftungsrat werden unter der Aufsicht des Geschäftsführenden Direktors der Stiftung wahrgenommen.
Im RIS seit
20.08.2020
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020
Gesetzesnummer
20011261
Dokumentnummer
NOR40226060