Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Österreich § 0

Kurztitel

Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Österreich

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 84/2018

Typ

Vertrag – OSZE

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2018

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

14.06.2017

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
StF: BGBl. III Nr. 84/2018 (NR: GP XXVI RV 12 AB 50 S. 15. BR: AB 9929 S. 878.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilung gemäß Abschnitt 46 Unterabschnitt (a) wurde am 18. Mai 2018 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Abschnitt 46 Unterabschnitt (a) mit 1. Juni 2018 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel

Die Republik Österreich und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

IM BESTREBEN, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in der Republik Österreich festzulegen und ihr zu ermöglichen, ihre Rollen und ihre Mandate im Sinne der Schlussakte von Helsinki von 1975 sowie nachfolgender Dokumenten zu erfüllen;

IN ANBETRACHT des fortwährenden Bekenntnisses der Republik Österreich, als Gastgeber der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (zuvor die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – KSZE) zu fungieren, in Übereinstimmung mit der Charta von Paris für ein Neues Europa von 1990, der KSZE-Ratsentscheidung römisch VII über die KSZE- Strukturen und -Abläufe von 1993 sowie der OSZE-Ministerratsentscheidung Nr. 9 über die neuen Räumlichkeiten des OSZE-Sekretariats und des Beauftragten für Medienfreiheit von 2002;

SIND wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Aus dokumentalistischen Gründen wurden die Abschnitte als Artikel dokumentiert.

Schlagworte

Strukturablauf

Im RIS seit

12.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2018

Gesetzesnummer

20010209

Dokumentnummer

NOR40203179

Navigation im Suchergebnis