Präambel
Die Republik Österreich und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
IM BESTREBEN, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in der Republik Österreich festzulegen und ihr zu ermöglichen, ihre Rollen und ihre Mandate im Sinne der Schlussakte von Helsinki von 1975 sowie nachfolgender Dokumenten zu erfüllen;
IN ANBETRACHT des fortwährenden Bekenntnisses der Republik Österreich, als Gastgeber der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (zuvor die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – KSZE) zu fungieren, in Übereinstimmung mit der Charta von Paris für ein Neues Europa von 1990, der KSZE-Ratsentscheidung VII über die KSZE- Strukturen und -Abläufe von 1993 sowie der OSZE-Ministerratsentscheidung Nr. 9 über die neuen Räumlichkeiten des OSZE-Sekretariats und des Beauftragten für Medienfreiheit von 2002;IN ANBETRACHT des fortwährenden Bekenntnisses der Republik Österreich, als Gastgeber der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (zuvor die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – KSZE) zu fungieren, in Übereinstimmung mit der Charta von Paris für ein Neues Europa von 1990, der KSZE-Ratsentscheidung römisch VII über die KSZE- Strukturen und -Abläufe von 1993 sowie der OSZE-Ministerratsentscheidung Nr. 9 über die neuen Räumlichkeiten des OSZE-Sekretariats und des Beauftragten für Medienfreiheit von 2002;
SIND wie folgt übereingekommen: