Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Finnland (im Weiteren „die Parteien“ genannt),
um klassifizierte Informationen, die in Bezug zu auswärtigen Angelegenheiten, Landesverteidigung, Sicherheit, Polizei oder wissenschaftlichen, industriellen und technologischen Angelegenheiten stehen und die direkt zwischen den Parteien, oder juristischen oder natürlichen Personen, die klassifizierte Informationen unter der Hoheitsgewalt der Parteien verarbeiten, ausgetauscht werden, zu schützen,
sind wie folgt übereingekommen: