Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Mazedonien (im Weiteren: „die Parteien“ genannt),
In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die als solche gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,
Von dem Wunsch geleitet, ein Regelwerk über den gegenseitigen Schutz der zwischen den Parteien ausgetauschten, übermittelten oder entstandenen klassifizierten Informationen zu schaffen,
Sind wie folgt übereingekommen: