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Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 56/2017

Typ

Vertrag - Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.04.2017

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.01.2017

Index

99/01 Straßenverkehr

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze
StF: BGBl. III Nr. 56/2017

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 5, Absatz 2, des Abkommens wurden am 28. Februar bzw. 21. März 2017 (erhalten am 24. März 2017) vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 5, Absatz 3, mit 23. April 2017 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt) haben

  1. im Bemühen um eine gesteigerte Qualität der Straßenverbindung,
  2. in der Absicht, die Entwicklung des Handels und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten zu unterstützen,
  3. im Streben nach Umweltschutz, effizienter Energienutzung, Sicherheit im Straßenverkehr und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lenker und
  4. im Bewusstsein der wechselseitigen Vorteile und des Interesses an der Verbindung der Schnellstraße S 10 und der Autobahn D 3 an der gemeinsamen Staatsgrenze, Folgendes vereinbart:

Im RIS seit

18.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2017

Gesetzesnummer

20009856

Dokumentnummer

NOR40192484

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