Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
23.04.2017
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
17.01.2017
Index
99/01 Straßenverkehr
Titel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze
StF:
BGBl. III Nr. 56/2017
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 5 Abs. 2 des Abkommens wurden am 28. Februar bzw. 21. März 2017 (erhalten am 24. März 2017) vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 5 Abs. 3 mit 23. April 2017 in Kraft.Die Notifikationen gemäß Artikel 5, Absatz 2, des Abkommens wurden am 28. Februar bzw. 21. März 2017 (erhalten am 24. März 2017) vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 5, Absatz 3, mit 23. April 2017 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt) haben
im Bemühen um eine gesteigerte Qualität der Straßenverbindung,
in der Absicht, die Entwicklung des Handels und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten zu unterstützen,
im Streben nach Umweltschutz, effizienter Energienutzung, Sicherheit im Straßenverkehr und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lenker und
im Bewusstsein der wechselseitigen Vorteile und des Interesses an der Verbindung der Schnellstraße S 10 und der Autobahn D 3 an der gemeinsamen Staatsgrenze, Folgendes vereinbart:
Im RIS seit
18.04.2017
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2017
Gesetzesnummer
20009856
Dokumentnummer
NOR40192484