Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden oder Verfahren gemäß Art. 14 (1) (c), die vor seinem In-Kraft-Treten eingeleitet wurden.Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden oder Verfahren gemäß Artikel 14, (1) (c), die vor seinem In-Kraft-Treten eingeleitet wurden.