Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Förderung und Schutz von Investitionen (Kirgisistan)
Typ
Vertrag - Kirgisistan
§/Artikel/Anlage
Art. 24
Inkrafttretensdatum
01.10.2017
Außerkrafttretensdatum
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
ARTIKEL 24
Schiedsurteile
Das Schiedsgericht legt in seinem Schiedsurteil seine Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen dar und kann auf Verlangen einer Vertragspartei Rechtsschutz in folgender Form gewähren:
eine Erklärung, dass eine Handlung einer Vertragspartei eine Zuwiderhandlung gegen ihre Verpflichtungen gemäß diesem Abkommen darstellt,
eine Empfehlung, dass eine Vertragspartei ihre Handlungen mit ihren Verpflichtungen gemäß diesem Abkommen in Einklang bringen möge,
eine Entschädigung in Geld für jeglichen Verlust oder Schaden, den der Investor der Antrag stellenden Vertragspartei oder seine Investition erlitten hat, oder
jede sonstige Form des Rechtsschutzes, dem die Vertragspartei, gegen die das Schiedsurteil ergeht, zustimmt, einschließlich Rückerstattung in Form von Sachleistungen an einen Investor.
Das Schiedsurteil ist für die Streitparteien endgültig und bindend.
Schlagworte
Rechtsfeststellung
Im RIS seit
09.08.2017
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2017
Gesetzesnummer
20009952
Dokumentnummer
NOR40196175