Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Förderung und Schutz von Investitionen (Kirgisistan)
Typ
Vertrag - Kirgisistan
§/Artikel/Anlage
Art. 23
Inkrafttretensdatum
01.10.2017
Außerkrafttretensdatum
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
ARTIKEL 23
Anwendbares Recht, Default Regeln
Das Schiedsgericht entscheidet über Streitigkeiten in Übereinstimmung mit diesem Abkommen und den anwendbaren Regeln und Grundsätzen des Völkerrechts.
Sofern die Streitparteien nichts anderes bestimmen, gilt für Angelegenheiten, die nicht unter andere in diesem Teil enthaltene Bestimmungen fallen, die Freiwillige Verfahrensordnung für Schiedsverfahren des Ständigen Schiedshofs.
Im RIS seit
09.08.2017
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2017
Gesetzesnummer
20009952
Dokumentnummer
NOR40196174