Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern) § 0

Kurztitel

Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 78/2015

Typ

Vertrag - Zypern

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2015

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.07.2014

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Zypern über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 78/2015

Sprachen

Deutsch, Englisch, Griechisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 22. Juli 2014 bzw. 5. Mai 2015 (eingelangt am 25. Mai 2015) abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Juli 2015 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Zypern (im Weiteren „die Parteien“ genannt),

In der Absicht, den gegenseitigen Schutz aller klassifizierten Informationen, die von einer Partei als klassifiziert eingestuft und an die andere Partei übermittelt oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien gemeinsam erstellt wurden, zu gewährleisten,

Von dem Wunsch geleitet, ein Regelwerk über den gegenseitigen Schutz der zwischen den Parteien ausgetauschten klassifizierten Informationen zu schaffen,

In Erwägung des gemeinsamen Interesses des Schutzes klassifizierter Informationen, in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht der Parteien,

Sind wie folgt übereingekommen:

Im RIS seit

26.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2015

Gesetzesnummer

20009203

Dokumentnummer

NOR40171444

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