Erklärung der Gemeinschaft
Die Gemeinschaft ist bereit, im Namen und für Rechnung der Republik San Marino Verhandlungen zu führen, soweit dies durch den Umfang der Handelsströme gerechtfertigt ist, um seitens der Staaten, mit denen die Gemeinschaft Präferenzabkommen geschlossen hat, eine Anerkennung der Gleichstellung der Ursprungswaren San Marinos mit den Ursprungswaren der Gemeinschaft zu erwirken.
Erklärung der Gemeinschaft zum Verkehr
Die Gemeinschaft wird zu gegebener Zeit und insbesondere anhand der Fortschritte bei der Ausarbeitung der einschlägigen Gemeinschaftspolitik die Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang der Republik San Marino zum Markt des grenzüberschreitenden Straßenpersonen und Straßengüterverkehrs prüfen.
Erklärung der Gemeinschaft zum Programm ERASMUS
Die Gemeinschaft nimmt den „Wunsch der Republik San Marino zur Kenntnis, zu gegebener Zeit das Programm ERASMUS für den Austausch von Studenten und Professoren in Anspruch nehmen zu können.
Erklärung der Gemeinschaft zu bestimmten Fragen, die im Kooperationsausschuß zur Sprache gebracht werden können
Die Gemeinschaft ist bereit, im Kooperationsausschuß die Probleme zu prüfen, die sich gegebenenfalls in den Beziehungen zwischen San Marino und der Gemeinschaft in folgenden Bereichen ergeben:
geistiges, gewerbliches und kommerzielles Eigentum,
Anerkennung von Ausbildungsnachweisen,
Beurteilung der Konformität von Erzeugnissen mit den technischen Vorschriften.
Erklärung der Mitgliedstaaten im Protokoll der Verhandlungen
Jeder Mitgliedstaat wird Anträge der Republik San Marino bezüglich Genehmigungen für den Straßenpersonen- und Straßengüterverkehr wohlwollend prüfen.
Gemeinsame Erklärung
Sollte der in Artikel 30 Absatz 1 vorgesehene Termin des 1. Juli 1992 nicht eingehalten werden, so werden die Termine in Artikel 6 Absatz 2 entsprechend Artikel 30 Absatz 2 angepaßt.