Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 12
Inkrafttretensdatum
01.12.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 12
Sicherungsmaßnahmen
Auf Ersuchen des ersuchenden Staates trifft der ersuchte Staat zum Zweck der Beitreibung eines Steuerbetrags Sicherungsmaßnahmen, selbst wenn die Forderung angefochten wird oder für sie noch kein Vollstreckungstitel besteht.
Im RIS seit
23.10.2014
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2015
Gesetzesnummer
20008955
Dokumentnummer
NOR40165041