Die Republik Österreich
und
das Fürstentum Liechtenstein,
im Wunsch, die finanzpolitischen Beziehungen der beiden Staaten weiter zu festigen;
im Willen, die Zusammenarbeit im steuerlichen Bereich zu starken und den gegenseitigen Wettbewerb zu fordern;
in Anbetracht der bereits bestehenden engen Zusammenarbeit im Bereich der Doppelbesteuerung,
sind wie folgt übereingekommen: