Bundesrecht konsolidiert

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Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Liechtenstein) § 0

Kurztitel

Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Liechtenstein)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 301/2013

Typ

Vertrag – Liechtenstein

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.01.2013

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
StF: BGBl. III Nr. 301/2013 (NR: GP XXIV RV 2151 AB 2235 S. 193. BR: AB 8923 S. 819.)

Sprachen

Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

das Fürstentum Liechtenstein,

im Wunsch, die finanzpolitischen Beziehungen der beiden Staaten weiter zu festigen;

im Willen, die Zusammenarbeit im steuerlichen Bereich zu starken und den gegenseitigen Wettbewerb zu fordern;

in Anbetracht der bereits bestehenden engen Zusammenarbeit im Bereich der Doppelbesteuerung,

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 52, Absatz eins, des Abkommens wurden am 2. Mai bzw. 15. Oktober 2013 vorgenommen; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Jänner 2014 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Im RIS seit

28.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2017

Gesetzesnummer

20008639

Dokumentnummer

NOR40158296

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