Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
Art. 13
Inkrafttretensdatum
01.09.2013
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 13
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Weg die zuständigen Behörden mit, die für die Durchführung dieses Abkommens verantwortlich sind.
Im RIS seit
27.08.2013
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2013
Gesetzesnummer
20008551
Dokumentnummer
NOR40155048