Bundesrecht konsolidiert

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Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“-Agentur d. Europ. Union § 0

Kurztitel

Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“-Agentur d. Europ. Union

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 37/2012

Typ

Vertrag - Agentur der EU für Grundrechte

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Titel

Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über den Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“
StF: BGBl. III Nr. 37/2012

Ratifikationstext

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß Paragraph eins, Absatz 5, des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 idgF, wurde hergestellt.

Das im vorliegenden Briefwechsel enthaltene Zusatzabkommen tritt mit 1. März 2012 in Kraft.

Im RIS seit

21.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2012

Gesetzesnummer

20007694

Dokumentnummer

NOR40136515

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