Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (UNO)
Typ
Vertrag – UNO
§/Artikel/Anlage
Art. 5
Inkrafttretensdatum
01.09.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 5
ÜBERMITTLUNG
Klassifizierte Informationen werden in Papierform im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und der Ombudsperson übermittelt. Der Erhalt der klassifizierten Informationen wird schriftlich bestätigt.
Im RIS seit
21.08.2012
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015
Gesetzesnummer
20007953
Dokumentnummer
NOR40142025