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Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude § 0

Kurztitel

Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 44/2011

Typ

Vertrag - Russische F

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.2011

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

16.12.2010

Index

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr

Titel

Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik abgeschlossenen Übereinkommens vom 28. Juli 1923 über die beiderseitigen Botschaftsgebäude und die Regelung gewisser besonderer, damit zusammenhängender Fragen vom 16. Juli 1927
StF: BGBl. III Nr. 44/2011

Sprachen

Deutsch, Russisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, des Protokolls wurden am 31. Jänner bzw. 18. Februar 2011 abgegeben; das Protokoll tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2011 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Russischen Föderation, nachfolgend die jeweiligen Seiten genannt,

unter Berücksichtigung der Veränderungen der Situation, die sich nach dem Abschluss des Übereinkommens betreffend die Durchführung des zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik abgeschlossenen Übereinkommens vom 28. Juli 1923 über die beiderseitigen Botschaftsgebäude und die Regelung gewisser besonderer, damit zusammenhängender Fragen vom 16. Juli 19271 (im weiteren - Übereinkommen von 1927) ergeben haben;

Sub-Litera, i, m Bestreben, die gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen und zu erweitern;

sind wie folgt übereingekommen:

___________________________________

1 Weitergeltung im Verhältnis zur Russischen Föderation Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1994,.

Anmerkung

Das Übereinkommen und das Übereinkommen zur Durchführung wurden nicht im BGBl. kundgemacht.

Im RIS seit

08.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2011

Gesetzesnummer

20007218

Dokumentnummer

NOR40127867

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