Bundesrecht konsolidiert

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Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich Art. 3

Kurztitel

Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 39/2011

Typ

Vertrag – Russische F

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

01.03.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

59/06 Energie

Text

Artikel 3

Die Vertragsparteien werden geeignete Anstrengungen unternehmen, um den Status eines Projektes im Rahmen der transeuropäischen Energienetze für das South Stream Erdgas-Pipelinenetz zu erlangen.

Im RIS seit

23.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2011

Gesetzesnummer

20007209

Dokumentnummer

NOR40127706

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