„Anlagen und Einrichtungen“ (Facilities) bezeichnet die im Nabucco-Projekt eingesetzten Wirtschaftsgüter der Nabucco-Gesellschaften, darunter Pipelines und Nebenverbindungen für den Erdgastransport in und/oder durch das Staatsgebiet der Vertragsstaaten, sowie alle unterirdischen, oberirdischen und maritimen Strukturen inkl. Zubehör, unter anderem das zugehörige Grundeigentum, Pump-, Mess-, Test- und Prüfeinrichtungen, Kommunikationssysteme, telemetrische und ähnliche Systeme, Molchfang- und Sendestationen, alle Pipelines nebst Zubehör und Ausrüstung, darunter Netzleitungen für den Transport von flüssigen oder gasförmigen Kraft- und/oder Brennstoffen zum Betrieb von Kompressorstationen oder für andere Systemanforderungen, kathodische Schutzsysteme und -geräte, Wachstationen und -schilder, Opferanoden, alle Schnitt- und Endstellen und verbundenen physischen Güter und Komponenten, einschließlich Straßen und andere Verkehrs- und Betriebswege, die für den sachgerechten Gebrauch der vorerwähnten Anlagen und Einrichtungen erforderlich sind.