Die von den Nationalen Betreibergesellschaften an die Internationale Betreibergesellschaft ausgeschütteten Dividenden sind von der Ertragsteuer, der Einkommensteuer, von Privat- und Körperschaftsteuern oder von Steuern mit ähnlichen Folgen in Österreich ausgenommen. Dividenden, die von der Internationalen Betreibergesellschaft an ihre in der Türkei ansässigen Gesellschafter ausgeschüttet werden, sind von der Ertragsteuer, der Einkommensteuer, von Privat- und Körperschaftsteuern oder von Steuern mit ähnlichen Folgen in der Türkei ausgenommen.