Die Republik Österreich und das Königreich der Niederlande, von dem Wunsch geleitet, ein Protokoll und ein Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 19701 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 19892 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 20013 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 20084 in Wien unterzeichneten Protokolls (im Folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
_______________________
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 191/1971.
2 Kundgemacht in BGBl. Nr. 18/1991.
3 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 14/2003.
4 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 66/2009.