Die Republik Österreich
und
das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland,
VON DEM WUNSCH GELEITET, ein Protokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls (im Folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 390/1970 idF BGBl. Nr. 585/1978 und BGBl. Nr. 835/1994.1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 390 aus 1970, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 585 aus 1978, und Bundesgesetzblatt Nr. 835 aus 1994,.