Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Türkei) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Türkei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 96/2009

Typ

Vertrag - Türkei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2009

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

28.03.2008

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 96/2009 (NR: GP XXIII RV 526 AB 614 S. 63. BR: AB 7972 S. 757.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Türkisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. Juli 2009 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 1. Oktober 2009 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Türkei, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk, DBA

Im RIS seit

28.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

20006481

Dokumentnummer

NOR40110804

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