Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Art. 13
Inkrafttretensdatum
01.07.2009
Außerkrafttretensdatum
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 13
Die Vertragsparteien unterstützen die Zusammenarbeit zwischen den Jugendorganisationen sowie den Austausch von Jugendlichen, JugendexpertInnen und JugendmultiplikatorInnen, sie weisen dabei insbesondere auf die Möglichkeiten im Rahmen des EU-Programms „JUGEND IN AKTION“ hin.
Im RIS seit
21.07.2009
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Gesetzesnummer
20006333
Dokumentnummer
NOR40106468