Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Estland (im Weiteren „Vertragsparteien“ genannt),
unter Berufung auf die Zusammenarbeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen ihrer Staaten, die auf gegenseitigem Vertrauen begründet ist,
in Anerkennung des Umstands, dass die Vereinfachung der Verfahren der Visaerteilung im gemeinsamen Interesse beider Staaten liegt,
gestützt auf die erreichten Ergebnisse und Vorschläge betreffend die europäischeZusammenarbeit auf dem Gebiet der Visaerteilung,
sind wie folgt übereingekommen: