Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit in der gemeinsamen Kontaktdienststelle in Nickelsdorf-Hegyeshalom (Ungarn)
Typ
Vertrag - Ungarn
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
01.11.2007
Außerkrafttretensdatum
Index
49/06 Schubverkehr
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 4
(1)Absatz einsDie zentralen Behörden der im Artikel 1 Punkt 1. des Vertrags festgelegten Behörden (in der Folge: die zentralen Behörden) tauschen Listen mit den Namen der auf der Dienststelle ihren Dienst verrichtenden Personen aus und informieren einander über Änderungen in der personellen Besetzung.
(2)Absatz 2Die zentralen Behörden der Vertragsparteien ernennen jeweils eine seinen Dienst verrichtende Person, die für die Organisation der gemeinsamen Tätigkeiten und den Betrieb der Kontaktdienststelle verantwortlich ist. Die Verantwortlichen erarbeiten innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung gemeinsam eine Geschäftsordnung und treffen alle Vorkehrungen zur Gewährleistung eines guten Funktionierens der Dienststelle.
(3)Absatz 3Die Geschäftsordnung erlangt Ihre Verbindlichkeit nach erfolgter Genehmigung durch die zentralen Behörden.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2014
Gesetzesnummer
20005701
Dokumentnummer
NOR40096735