Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)
Typ
Vertrag – Slowakei
§/Artikel/Anlage
Art. 12
Inkrafttretensdatum
01.05.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 12
Kosten
Jede Vertragspartei trägt die Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Abkommens entstehen.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Gesetzesnummer
20005779
Dokumentnummer
NOR40097686