Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Bulgarien (im Weiteren „die Parteien“ genannt) -
In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer Partei als solche ausgewiesen und der anderen Partei übermittelt werden,
Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstehen oder ausgetauscht werden -
Sind wie folgt übereingekommen: