Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 169 vom 8. Juli 2005, veröffentlicht.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. August 2006 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 5 Abs. 1 mit 1. November 2006 für Österreich in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. August 2006 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. November 2006 für Österreich in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert: Deutschland, Belgien, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben nachstehende Staaten folgende Erklärungen abgegeben:
Lettland:
Gemäß Art. 22 Abs. 1 des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht erklärt die Republik Lettland, dass die Republik Lettland sich das Recht vorbehält, Art. 7 Abs. 1 des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht nicht anzuwenden.Gemäß Artikel 22, Absatz eins, des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht erklärt die Republik Lettland, dass die Republik Lettland sich das Recht vorbehält, Artikel 7, Absatz eins, des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht nicht anzuwenden.
Niederlande:
Das Königreich der Niederlande notifizierte dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Union am 11. Mai 2006, dass das Übereinkommen für die Niederländischen Antillen und Aruba angenommen und ratifiziert wurde.
Slowenien:
Gemäß Art. 22 Abs. 1 des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht erklärt die Republik Slowenien, dass die Republik Slowenien sich das Recht vorbehält, Art. 7 Abs. 1 des genannten Übereinkommens nicht anzuwenden.Gemäß Artikel 22, Absatz eins, des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht erklärt die Republik Slowenien, dass die Republik Slowenien sich das Recht vorbehält, Artikel 7, Absatz eins, des genannten Übereinkommens nicht anzuwenden.