Bundesrecht konsolidiert

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Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte (Serbien) § 0

Kurztitel

Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte (Serbien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 125/2007

Typ

Vertrag - Serbien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.10.2007

Index

19/10 Friedenssicherung

Beachte

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Titel

(ÜBERSETZUNG)
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien über die Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte, die an der Übung „INVITEX PACEMAKER 2007“ teilnehmen
StF: BGBl. III Nr. 125/2007

Ratifikationstext

Das Übereinkommen wird gemäß seinem Artikel 2, mit 29. Oktober 2007 vorläufig angewendet.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Serbien, im Folgenden als „die Parteien“ bezeichnet, sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2014

Gesetzesnummer

20005556

Dokumentnummer

NOR30006129

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