Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern (Algerien) § 0

Kurztitel

Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern (Algerien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 176/2006

Typ

Vertrag - Algerien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.2006

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.06.2003

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 176/2006 (NR: GP XXII RV 1494 AB 1593 S. 160. BR: AB 7634 S. 737.)

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Französisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. September 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, mit 1. Dezember 2006 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2017

Gesetzesnummer

20005149

Dokumentnummer

NOR30005618

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