Bundesrecht konsolidiert

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DBA-Entlastungsverordnung § 6

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

DBA-Entlastungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 92/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

18.12.2020

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

§ 6.
  1. (1) Die Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft und ist auf Einkünfte anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt zufließen.
  2. (2) Ab dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung sind hinsichtlich der Steuerentlastung in Österreich nicht mehr anzuwenden:
  3. (3) Nachstehende Durchführungsvereinbarungen stehen der Anwendung des Systems der Entlastung an der Quelle nach dieser Verordnung nicht entgegen:

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2021

Gesetzesnummer

20004176

Dokumentnummer

NOR40065889

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