Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 12
Inkrafttretensdatum
17.04.2005
Außerkrafttretensdatum
Index
89/07 Umweltschutz
Text
Artikel 12
Sekretariat
Der Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission für Europa erfüllt folgende Sekretariatsaufgaben:
Er beruft die Tagungen der Vertragsparteien ein und bereitet sie vor;
er übermittelt den Vertragsparteien Berichte und sonstige Informationen, die er aufgrund dieses Übereinkommens erhalten hat und
er nimmt sonstige ihm von den Vertragsparteien zugewiesene Aufgaben wahr.
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2018
Gesetzesnummer
20004171
Dokumentnummer
NOR40065732