Bundesrecht konsolidiert

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Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts Art. 7

Kurztitel

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003Nächster Suchbegriff - Akte Vorheriger Suchbegriffüber die Bedingungen des Beitritts

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 20/2004

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 7

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 7

Die Bestimmungen dieser Akte können, soweit darin nicht etwas anderes vorgesehen ist, nur nach dem in den ursprünglichen Verträgen vorgesehenen Verfahren, die eine Revision dieser Verträge ermöglichen, ausgesetzt, geändert oder aufgehoben werden.

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2017

Gesetzesnummer

20003393

Dokumentnummer

NOR40052648

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