Bundesrecht konsolidiert

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Zustimmungserklärung zum Abkommen der NATO und FYROM Anl. 9

Kurztitel

Zustimmungserklärung zum Abkommen der NATO und FYROM

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 90/2003

Typ

Vertrag - NATO, FYROM

§/Artikel/Anlage

Anl. 9

Inkrafttretensdatum

21.06.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

19/10 Friedenssicherung

Text

TECHNISCHER ANHANG 9 Führerscheine

Das Personal des Kommandos und dessen Familienangehörige dürfen Fahrzeuge in der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien lenken, vorausgesetzt, sie besitzen einen gültigen nationalen, internationalen oder militärischen Führerschein. Einem nationalen Führerschein muss immer eine beglaubigte Übersetzung beigeschlossen sein.

Nationale oder internationale Führerscheine für die Kategorie „D“ werden für Personen unter 21 nicht anerkannt. Nationale oder internationale Führerscheine für die Kategorien „B“ und „C“ werden für Personen unter 18 nicht anerkannt.

Das Personal des Kommandos und dessen Familienangehörige dürfen in der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien Lenkerprüfungen unter denselben Bedingungen, wie sie für Einheimische gelten, ablegen.

Ein gültiger nationaler oder internationaler Führerschein kann gemäß den nationalen Bestimmungen gegen eine durch die frühere Jugoslawische Republik Mazedonien herausgegebene Lenkerberechtigung umgetauscht werden.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2012

Gesetzesnummer

20002876

Dokumentnummer

NOR40044277

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