Die zuständige übermittelnde Behörde stellt die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten sicher. Zeigt sich, dass unrichtige Daten übermittelt worden sind oder Daten, die nicht hätten übermittelt werden dürfen, oder dass rechtmäßig übermittelte Daten gemäß den Rechtsvorschriften des Staates der übermittelnden Behörde zu löschen sind, so wird die empfangende Behörde darüber unverzüglich informiert.