DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH,
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK KROATIEN,
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK UNGARN,
DIE REGIERUNG DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK POLEN,
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK SLOWENIEN
haben im Bewusstsein der Gefahren von Natur- und technologischen Katastrophen, denen ihre Länder ausgesetzt sind,
in dem Wunsche, die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Vorhersage und Verhütung von Natur- und technologischen Katastrophen zu entwickeln,
unter Betonung der Wichtigkeit einer Koordination ihrer Anstrengungen, von einer solchen Katastrophe betroffenen Vertragsparteien beizustehen,
in der Überzeugung, dass verstärkte Zusammenarbeit auch auf dem Gebiete des Zivilschutzes und der Katastrophenbekämpfung die freundschaftlichen Bande unter den Vertragsparteien stärken wird,
folgendes vereinbart: