Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
Typ
Vertrag – Deutschland
§/Artikel/Anlage
Art. 32
Inkrafttretensdatum
18.08.2002
Außerkrafttretensdatum
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 32
Registrierung
Die Registrierung dieses Abkommens beim Sekretariat der Vereinten Nationen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird unverzüglich nach seinem In-Kraft-Treten von dem Vertragsstaat veranlasst, in dem die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte. Der andere Vertragsstaat wird unter Angabe der VN-Registrierungsnummer von der erfolgten Registrierung unterrichtet, sobald dies vom Sekretariat der Vereinten Nationen bestätigt worden ist.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2024
Gesetzesnummer
20002157
Dokumentnummer
NOR40034893