Bundesrecht konsolidiert

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Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung Art. 31

Kurztitel

Vermeidung der DoppelbesteuerungNächster Suchbegriff auf dem Gebiet der Steuern vom Vorheriger SuchbegriffEinkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 182/2002

Typ

Vertrag – Deutschland

§/Artikel/Anlage

Art. 31

Inkrafttretensdatum

18.08.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 31

In-Kraft-Treten

  1. Absatz einsDas Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht.
  2. Absatz 2Dieses Abkommen tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist in beiden Vertragsstaaten anzuwenden
    1. Litera a
      bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren auf die Beträge, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahrs gezahlt werden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist;
    2. Litera b
      bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Jänner des Kalenderjahrs erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
  3. Absatz 3Das zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland am 4. Oktober 1954 unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern 1) in der Fassung des Abkommens vom 8. Juli 1992 2) findet ab dem Zeitpunkt nicht mehr Anwendung, in dem dieses Abkommen gemäß Absatz 2 dieses Artikels Wirksamkeit erlangt.

_____________

1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 221 aus 1955,

2) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 361 aus 1994,

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2024

Gesetzesnummer

20002157

Dokumentnummer

NOR40034892

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2002/182/A31/NOR40034892

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