Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Indien)
Typ
Vertrag – Indien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
05.09.2001
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
08.11.1999
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Indien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK
INDIEN ZUR VERMEIDUNG DER
DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN
StF:
BGBl. III Nr. 231/2001 (NR: GP XXI
RV 279 AB 431 S. 55. BR:
AB 6308 S. 672.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Hindi
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. August 2001 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 5. September 2001 in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. August 2001 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 5. September 2001 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Indien,
von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
Anmerkung
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021
Gesetzesnummer
20001629
Dokumentnummer
NOR30001774