DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG UND DIE REGIERUNG DER REPUBLIK UNGARN,
im folgenden „die Vertragsparteien“ genannt,
IN DER ERKENNTNIS, daß Diktatur und Intoleranz den Fremdenhaß, die Unfreiheit, Rassismus, Krieg und Massenmord brachten und die Einmaligkeit und Unvergleichbarkeit des Verbrechens des Holocaust Mahnung zu ständiger Wachsamkeit gegen alle Formen von Diktatur und Totalitarismus sind,
IN DER ÜBERZEUGUNG, daß nur durch einen Geist der Gerechtigkeit und Versöhnung dauerhafte Stabilität und ein friedliches und sicheres Miteinander gewährleistet werden können sowie das Wissen und die Sensibilität für die Strukturen und Mechanismen des nationalsozialistischen Unrechtssystems den künftigen Generationen als Mahnung für die Zukunft weitergegeben werden müssen,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen, um durch eine freiwillige Leistung der Republik Österreich eine Entschädigung ehemaliger Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiete der heutigen Republik Österreich unter Berücksichtigung der Verantwortung der betroffenen Unternehmen allgemein und endgültig zu gewährleisten,
IN DER ERKENNTNIS, daß durch diese freiwillige Leistung der Republik Österreich ein wesentlicher Beitrag zu Versöhnung, Frieden und Verständigung der Völker in Europa gesetzt wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: