Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Aserbaidschan)
Typ
Vertrag - Aserbaidschan
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
23.02.2001
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
04.07.2000
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ASERBAIDSCHAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND DER VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF:
BGBl. III Nr. 176/2001 (NR: GP XXI
RV 275 AB 325 S. 41. BR:
AB 6235 S. 669.)
Sprachen
Aserbaidschanisch, Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 24. November 2000 bzw. 24. Jänner 2001; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 23. Februar 2001 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 24. November 2000 bzw. 24. Jänner 2001; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 23. Februar 2001 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Aserbaidschan, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Anmerkung
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Schlagworte
e-rk3, DBA,
Einkommensteuer
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2016
Gesetzesnummer
20001545
Dokumentnummer
NOR30001681