Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Aserbaidschan) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Aserbaidschan)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 176/2001

Typ

Vertrag - Aserbaidschan

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.02.2001

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

04.07.2000

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ASERBAIDSCHAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND DER VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 176/2001 (NR: GP XXI RV 275 AB 325 S. 41. BR: AB 6235 S. 669.)

Sprachen

Aserbaidschanisch, Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 24. November 2000 bzw. 24. Jänner 2001; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 23. Februar 2001 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Aserbaidschan, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3, DBA,
Einkommensteuer

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2016

Gesetzesnummer

20001545

Dokumentnummer

NOR30001681

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