Bundesrecht konsolidiert

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Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Russische Föderation) § 0

Kurztitel

Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Russische Föderation)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 17/2001

Typ

Vertrag - Russische Föderation

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.12.2000

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

27.11.2000

Index

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit bei den freiwilligen Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes
StF: BGBl. III Nr. 17/2001

Sprachen

Deutsch, Russisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, des Abkommens langten am 5. bzw. 15. Dezember 2000 bei den Vertragsparteien ein; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 9, mit 15. Dezember 2000 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG UND DIE REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION,

im folgenden „die Vertragsparteien“ genannt,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Diktatur des Nationalsozialismus und der Krieg den Fremdenhaß, die Unfreiheit, Rassismus, Intoleranz und Massenmord brachten und daß der Völkermord an slawischen und anderen Völkern, die Einmaligkeit und Unvergleichbarkeit des Verbrechens des Holocaust Mahnung zu ständiger Wachsamkeit gegen alle Formen von Diktatur und Totalitarismus sind,

IN DER ÜBERZEUGUNG, daß nur durch Gerechtigkeit und Versöhnung dauerhafte Stabilität und ein friedliches und sicheres Miteinander gewährleistet werden können sowie das Wissen und die Sensibilität für die Strukturen und Mechanismen des nationalsozialistischen Unrechtssystems den künftigen Generationen als Mahnung für die Zukunft weitergegeben werden müssen,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen, um ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeitern des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiete der heutigen Republik Österreich eine freiwillige Leistung der Republik Österreich unter Berücksichtigung der Verantwortung der betroffenen Unternehmen zu geben,

IN DER ERKENNTNIS, daß durch diese freiwillige Leistung der Republik Österreich ein wesentlicher Beitrag zu Versöhnung, Frieden und Verständigung der Völker in Europa gesetzt wird,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk,
Sklavenarbeiter

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2014

Gesetzesnummer

20001135

Dokumentnummer

NOR30001220

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