Präambel
Die Österreichische Bundesregierung (AU) und das Ministerium für nationale Verteidigung der Hellenischen Republik (MNDHR), nachfolgend als die Teilnehmer bezeichnet,
sind, eingedenk der österreichischen Teilnahme an KFOR im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo, und angesichts der Erfordernisse der Regierung der Hellenischen Republik, die nachfolgend als Gastgebernation bezeichnet wird, und der österreichischen Erfordernisse,
eingedenk der Vorgangsweise, österreichische Truppen über griechisches Territorium im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zu entsenden, und
eingedenk der Resolutionen 1199 und 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
ZU FOLGENDER ÜBEREINKUNFT GELANGT: