Bundesrecht konsolidiert

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Gewährung von Unterstützung für das Österreichische Bundesheer (Griechenland) § 0

Kurztitel

Gewährung von Unterstützung für das Österreichische Bundesheer (Griechenland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 7/2000

Typ

Vertrag - Griechenland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.12.1999

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.12.1999

Index

19/10 Friedenssicherung

Titel

(Übersetzung)
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG DER HELLENISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DIE GEWÄHRUNG VON UNTERSTÜTZUNG ALS GASTGEBERNATION FÜR DAS ÖSTERREICHISCHE BUNDESHEER IM RAHMEN DER INTERNATIONALEN SICHERHEITSPRÄSENZ IM KOSOVO
StF: BGBl. III Nr. 7/2000

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 6, mit 28. Dezember 1999 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel

Die Österreichische Bundesregierung (AU) und das Ministerium für nationale Verteidigung der Hellenischen Republik (MNDHR), nachfolgend als die Teilnehmer bezeichnet,

sind, eingedenk der österreichischen Teilnahme an KFOR im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo, und angesichts der Erfordernisse der Regierung der Hellenischen Republik, die nachfolgend als Gastgebernation bezeichnet wird, und der österreichischen Erfordernisse,

eingedenk der Vorgangsweise, österreichische Truppen über griechisches Territorium im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zu entsenden, und

eingedenk der Resolutionen 1199 und 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

ZU FOLGENDER ÜBEREINKUNFT GELANGT:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

20000320

Dokumentnummer

NOR30000352

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2000/7/P0/NOR30000352

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